Umsatzsteuer-Voranmeldung trotz Kleinunternehmerregelung? Normalerweise bist du als Kleinunternehmer nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben – schließlich erhebst du keine Umsatzsteuer auf Deine Leistungen und kannst keine Vorsteuer geltend machen.
Aber Achtung: Wenn du Leistungen aus dem Ausland beziehst, auf die das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden ist, bist du verpflichtet, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben – auch als Kleinunternehmer!
Beispiel: Du kaufst eine Software-Lizenz von einem Unternehmen aus Irland.
• Der irische Anbieter stellt Dir die Rechnung netto, also ohne Umsatzsteuer.
• Du musst die Umsatzsteuer in Deutschland selbst berechnen und ans Finanzamt abführen – typischerweise 19 % auf den Netto-Betrag.
• Diese Steuer wird in der Umsatzsteuer-Voranmeldung unter bestimmten Kennziffern eingetragen.
• Eine Vorsteuererstattung steht Dir nicht zu, da du als Kleinunternehmer keinen Vorsteuerabzug hast.
Wo wird das in der Voranmeldung eingetragen?
Wenn du als Kleinunternehmer Reverse-Charge-Leistungen beziehst, dann trägst du in der USt-Voranmeldung z. B. Folgendes ein:
• Zeile 30 / Kennziffer 46: Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (z. B. EU-Dienstleistungen wie Google Ads, Dropbox, Canva)
• Zeile 30 / Kennziffer 47: Die entsprechende Umsatzsteuer, die du schuldest.
Hier hast du die Möglichkeit ein Freebie zum Thema Reverse Charge mit Beispielen zu erhalten.
Das Reverse-Charge-Verfahren kann für viele Kleinunternehmer auf den ersten Blick verwirrend sein. Gerade wenn man als Unternehmer von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch macht, stellt sich die Frage: Wie funktioniert das Reverse-Charge-Verfahren – und was muss ich dabei beachten?
Bist du unsicher und der Freebie hat Dir bereits etwas geholfen, du möchtest aber mehr Hilfestellung, kannst du unter folgendem Link meinen Steuerkurs erwerben, in dem unter anderem ein Video zur Umsatzsteuer-Voranmeldung enthalten ist und von mir stetig auf dem aktuellsten Stand gehalten wird.
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