Aufzeichnungspflichten bei Kryptowährungen

Krypto & Copy Trading: Dokumentationspflichten nach dem BMF-Schreiben - mit Checkliste

Immer mehr Anleger nutzen Copy Trading, um am Kryptomarkt zu partizipieren – bequem, automatisiert und mit dem Wissen vermeintlicher Profis im Rücken. Doch auch beim Copy Trading gilt: Steuerlich ist man selbst verantwortlich. Das aktuelle BMF-Schreiben vom 6. März 2025 bringt dabei wichtige Klarstellungen – und verschärft die Anforderungen an die Dokumentation deutlich.

Copy Trading – steuerlich kein Sonderfall
Beim Copy Trading spiegeln Anleger die Transaktionen eines erfahrenen Traders auf dem eigenen Konto. Das bedeutet: Jede Transaktion wird steuerlich dem Copy-Trader zugerechnet. Er ist es, der virtuelle Währungen anschafft und veräußert – mit allen steuerlichen Konsequenzen.


Automatisiert handeln – manuell dokumentieren?
So komfortabel das Copy Trading technisch ist, so herausfordernd ist es steuerlich. Denn gerade bei hoher Handelsfrequenz – etwa bei Daytrading-Strategien – entstehen schnell Hunderte, wenn nicht Tausende Einzeltransaktionen. Jede einzelne ist aufzuzeichnen, auch wenn man sie selbst gar nicht bewusst getätigt hat.

Was das BMF konkret verlangt
Nach dem BMF-Schreiben müssen Steuerpflichtige folgende Daten vollständig erfassen und zehn Jahre aufbewahren:
• Datum und Uhrzeit von Kauf und Verkauf
• Art und Menge der Kryptowährung
• Preis in Euro zum Transaktionszeitpunkt
• Name der Börse oder Handelsplattform
• Wallet-Adressen (Eingang und Ausgang)
• Gebühren und sonstige Kosten
• Sonderfälle wie Forks, Airdrops, Staking- oder Lending-Erträge

Die technische Lösung: Krypto-Steuertools
Wer regelmäßig handelt oder Copy Trading nutzt, sollte auf spezialisierte Tools zurückgreifen. Anbieter wie CoinTracking, Accointing, Koinly oder Blockpit bieten automatisierte Imports von Transaktionen und erstellen Steuerberichte gemäß deutschem Steuerrecht – mit korrekter FIFO-/HIFO-Berechnung und Ein-Jahres-Haltefrist.

Checkliste: Was muss ich beim Copy Trading dokumentieren?
Allgemeine Transaktionsdaten:
• Kauf- und Verkaufszeitpunkt
• Menge und Art der Token
• Anschaffungskosten / Veräußerungserlös (in Euro)
• Handelsplattform oder Börse
• Wallet-Adressen
• Gebühren je Transaktion

Sonderfälle:
• Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen
• Staking-/Lending-Erträge
• Airdrops und Hard Forks

Technik & Aufbewahrung:
• Transaktionshistorie regelmäßig exportieren
• API-Verknüpfungen prüfen
• Backups anlegen
• Aufbewahrung aller Nachweise: 10 Jahre

Fazit
Auch beim Copy Trading gilt: Steuerlich verantwortlich ist, wer handelt – nicht wer die Entscheidung vorgibt. Das BMF-Schreiben schafft Klarheit, aber auch Verpflichtungen. Nur mit sauberer Dokumentation lassen sich steuerliche Risiken vermeiden. Wer frühzeitig auf automatisierte Tools setzt und seine Unterlagen lückenlos führt, hat beim Finanzamt nichts zu befürchten – und kann sich ganz aufs Investieren konzentrieren.

Mögliche Dokumentation der privaten Kryptowährung-Transaktionen

Und wenn du mehr Input benötigst, dann schau gern in meiner Videoanleitung für die steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen, Kryptowährungen und Mining vorbei. Da zeige ich Schritt für Schritt wie die verschiedenen Anlagen in der Steuererklärung auszufüllen sind und stelle eine Dokumentationshilfe als Exceltabelle zur Verfügung.

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